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   OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06   

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https://dejure.org/2007,15388
OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 (https://dejure.org/2007,15388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 (https://dejure.org/2007,15388)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 4 Ws 330/06 (https://dejure.org/2007,15388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Verfahrenseinstellung wegen Fraglichkeit der Aussagetüchtigkeit und Aussagezuverlässigkeit des kindlichen Zeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren; Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Angaben kindlicher Zeugen gegenüber ihren Eltern; Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei Einstellung des ...

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 261

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2001 - 1 Ws 184/01

    Einschätzung der Beweislage; Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsantrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06
    Es ist nicht nur die Schilderung des Sachverhalts, sondern auch des Verfahrensgangs und des Inhalts der Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mitzuteilen und darüber hinaus anzugeben, welche Erwägungen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art - unter genauer Bezeichnung der dazugehörigen Beweismittel - der Auffassung der Strafverfolgungsbehörde entgegen zu setzen sind (allgemeine Meinung: vgl. Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 27; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1071).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1992 - 3 Ws 354/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2007 - 4 Ws 330/06
    Es ist nicht nur die Schilderung des Sachverhalts, sondern auch des Verfahrensgangs und des Inhalts der Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft mitzuteilen und darüber hinaus anzugeben, welche Erwägungen rechtlicher und/oder tatsächlicher Art - unter genauer Bezeichnung der dazugehörigen Beweismittel - der Auffassung der Strafverfolgungsbehörde entgegen zu setzen sind (allgemeine Meinung: vgl. Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 27; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 79; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 1071).
  • OLG München, 27.05.2020 - 4 Ws 56/20

    Anforderungen an den Klageerzwingungsantrag

    Die Auseinandersetzung mit der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaft ist das Kernstück des Klageerzwingungsantrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 in BeckRS 2007, 2854).

    Dagegen versucht die Antragstellerin die eigene, vermeintlich bessere Tatsachenbewertung für vorzugswürdig, die gegenteilige Auffassung der Ermittlungsbehörden für verfehlt und die Ermittlungen für unvollständig zu halten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2007 - 4 Ws 330/06 [BeckRS 2007, 2854]).

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